Kanalanschlussgebühr und Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

Die Zählerstände werden gemeinsam bei der Ablesung für die Wasserbenützungsgebühr zum Stichtag 01. Oktober jeden Jahres eruiert. Dafür erhalten die Haushalte per Post eine Ablesekarte, die ausgefüllt dem Gemeindeamt vorgelegt werden muss.

Die jährliche Miete für einen Wasserzähler beträgt 20,00 € inkl. MwSt.


Die Mindestanschlussgebühr an die Ortskanalisation beträgt 4.174 € exkl. 10% MwSt.

KANALANSCHLUSSGEBÜHR (excl. 10% MwSt.):

bis 200m²                 --> 20,00€

201m² bis 300m² --> 18,00€

über 300m²             --> 16,00€


Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr beträgt jährlich mindestens 35 m3 Wasserverbrauch pro angeschlossenem Grundstück = Mindestbenützungsgebühr  (u.a. zur Deckung der der Gemeinde entstehenden Fixkosten).

Die Kanalbenützungsgebühr je abgelesenen m³ Wasserverbrauch beträgt 4,11 € exkl. 10% MwSt.