Wasseranschlussgebühr und Wasserbenützungsgebühr

Zuständig

Die Wasserversorgung der Gemeinde versorgt ca. 70 Haushalte mit sauberem Grundwasser. 

Die Zählerstände werden gemeinsam bei der Ablesung für die Kanalbenützungsgebühr zum Stichtag 01. Oktober jeden Jahres eruiert. Dafür erhalten die Haushalte per Post eine Ablesekarte, die ausgefüllt dem Gemeindeamt vorgelegt werden muss.

Die jährliche Miete für einen Wasserzähler beträgt 20,00 € inkl. MwSt.


Für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Wasserbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen, jedoch unbebauten Grundstücks.

Die Bereitstellungsgebühr beträgt für Grundstücke einheitlich 100,00 € exkl. 10% MwSt. pro Jahr.


Die Mindestanschlussgebühr an das Ortswassernetz beträgt 2.502 € exkl. 10% MwSt.

ANSCHLUSSGEBÜHR ZUM ORTSWASSER (Alle Beträge sind excl. 10% Mehrwertsteuer).
- bis 200m²:        13,00 €
- 201 bis 300m²:  12,00 €
- über 300m²:      11,00 €


Die Wasserbenützungsgebühr je abgelesenen m³ Wasserverbrauch beträgt 1,67 € exkl. 10% MwSt.